JE MEHR GUTE TATEN WIR ZUSAMMENBRINGEN, UM SO BESSER WIRD DIE WELT Marie Juchacz, Gründerin der Arbeiterwohlfahrt
Wer finanziert die Tagespflege?
Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie als pflegeversicherte Person, wenn Sie in einen Pflegegrad eingestuft wurden. Ihre Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie die in den Tagespflegeeinrichtungen notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege entsprechend Ihres Pflegegrades in voller Höhe.
Anerkannter Pflegegrad | Pflegesachleistung/Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0,00 Euro |
Pflegegrad 2 | 689,00 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.298,00 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612,00 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.995,00 Euro |
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten zusätzlich von der Pflegekasse einen Entlastungsbetrag von 125,00 Euro monatlich. Im Gegensatz zu den übrigen Leistungen verfällt dieses Budget nach Ablauf eines Monats nicht, sondern wird jeweils bis zum 30.06. des Folgejahres angespart. Über diesen Betrag können die Kosten der Unterkunft und Verpflegung abgerechnet werden.
Ist es Ihrer Pflegeperson tagsüber zeitweise nicht möglich, Sie zu versorgen, können Sie die Tagespflege in Anspruch nehmen. Dies kann dann über die Leistung der Verhinderungspflege (pauschal 1.612 Euro pro Kalenderjahr) finanziert werden. Über Ihren individuellen Leistungsanspruch informiert Sie Ihre Pflegekasse.
Soweit Ihre Angehörigen, Freunde oder Bekannten Sie nicht zur Tagespflegeeinrichtung bringen oder dort abholen können, organisiert die Tagespflegeeinrichtung Ihre Beförderung. Beim EInsatz von besonderen Leistungen (z.B. Behindertenfahrzeuge) können zusätzliche Fahrtkosten entstehen. Die Pflegekassen übernehmen die notwendigen Fahrtkosten im Rahmen der anerkannten Leistungen.
Finanzierung der Investitionskosten
Die Investitionskosten werden bei anerkannter Pflegebedürftigkeit von den Kreisen und kreisfreien Städten als bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss übernommen. Dieser Zuschuss wird direkt von der Tagespflegeeinrichtung bei der jeweiligen Kommune beantragt.
Welche Kosten müssen Sie selbst tragen?
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind grundsätzlich von Ihnen zu übernehmen. Wird Ihnen jedoch zusätzliches Betreuungsgeld gewährt, können Sie dies zur Deckung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten einsetzen. Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten der Pflege und des Transports zu bezahlen, müssen Sie diese selbst tragen.
Gleiches gilt, wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben. Die Investitionskosten werden Ihnen nur dann in Rechnung gestellt, wenn Ihnen kein Pflegegrad zuerkannt wurde oder, wenn kein entsprechender Bescheid vorgelegt wird.
Ergänzende Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung, der bewohnerorientierte Aufwendungszuschuss, das Betreuungsgeld sowie Ihr Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Leistungen der Tagespflege vollständig zu finanzieren, ist eine Kontaktaufnahme zum Sozialamt in jedem Fall ratsam. Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege.
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