JE MEHR GUTE TATEN WIR ZUSAMMENBRINGEN, UM SO BESSER WIRD DIE WELT Marie Juchacz, Gründerin der Arbeiterwohlfahrt
Alternativ zur gesetzlichen Betreuung besteht die Möglichkeit zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht an eine Vertrauensperson. Es handelt sich hierbei um eine zivilrechtliche (privatrechtliche) Möglichkeit der eigenen Vorsorge und legt Lebensgestaltungsmöglichkeiten im Sinne von vorausschauenden Anordnungen fest.
Wir beraten ausführlich über die Möglichkeiten der privaten Vorsorge im Rahmen von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Unterlagen erhalten Sie hier:
Informationsmaterial zum Thema "rechtliche Vorsorge"
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V.
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